Leitlinien
& Compliance

Unser Engagement
für CSR

Die KBE Elektrotechnik GmbH (im Folgenden "KBE") bekennt sich im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu ihrer sozialen Verantwortung (Corporate Social Responsibility). Diese Unternehmensleitlinien definieren, was das für uns bedeutet, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, soziale und ökologische Verträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Dialog. Der Inhalt der Unternehmensleitlinien ist Ausdruck unserer Werte.

KBE Elektrotechnik GmbH
Geschäftsführung — Berlin, Deutschland
Abschnitt 01
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
1.1 — Verantwortung
Ganzheitliche Betrachtung

KBE übernimmt Verantwortung, indem sie die wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und ökologischen Folgen ihrer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen berücksichtigt.

1.2 — Gesellschaft
Globale nachhaltige Entwicklung

Wir tragen freiwillig zum Wohlergehen und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an unseren Standorten bei, im Rahmen unserer Handlungsmöglichkeiten.

1.3 — Werte
Integrität & Würde

Wir lassen uns von universellen ethischen Werten leiten, insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit und Achtung der Menschenwürde.

Abschnitt 02
Anwendungsbereich
2.1
Weltweite Anwendung

Diese Leitlinien gelten ausnahmslos für alle Geschäftseinheiten von KBE weltweit.

2.2
Wertschöpfungskette

Wir verpflichten uns, die Einhaltung der Leitlinien auch bei unseren Lieferanten und in der erweiterten Wertschöpfungskette zu fördern.

Abschnitt 03
Compliance, Integrität & Kommunikation
KBE respektiert die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie tätig ist. In Ländern mit schwachen institutionellen Rahmenbedingungen prüfen wir sorgfältig gute Geschäftspraktiken unseres Heimatlandes, die eine verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützen könnten.
KBE gründet ihr Handeln auf universelle ethische Werte: Integrität, Rechtschaffenheit, Achtung der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung. Wir lehnen Korruption im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen (2003) ab. Wir bevorzugen faire Geschäftspraktiken und fairen Wettbewerb unter Beachtung des Wettbewerbsrechts.
KBE respektiert die Verbraucherschutzbestimmungen und praktiziert angemessene Verkaufs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z.B. Jugendschutz) erhalten besondere Aufmerksamkeit.
KBE kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen der Leitlinien und deren Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessengruppen. Unterlagen werden gesetzeskonform erstellt, ordnungsgemäß aufbewahrt und Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandelt.
Abschnitt 3.5
Menschenrechte

KBE setzt sich für die Förderung der Menschenrechte gemäß der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen ein (Allgemeine Erklärung, Resolution 217 A (III) von 1948).

3.5.1 — Privatsphäre
Schutz der Privatsphäre

Achtung und Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen gemäß internationalen Standards.

3.5.2 — Gesundheit & Sicherheit
Sicheres Arbeitsumfeld

Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen.

3.5.3 — Belästigung
Mitarbeiterschutz

Schutz vor jeder Form von körperlicher Bestrafung und physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung.

3.5.4 — Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit

Schutz und Gewährleistung des Rechts auf Meinungs- und Äußerungsfreiheit für alle Mitarbeiter.

Abschnitt 3.6
Arbeitsbedingungen — ILO-Standards

KBE respektiert die grundlegenden Arbeitsnormen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation).

3.6.1 — Kinderarbeit
Verbot von Kinderarbeit, d.h. der Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren.
3.6.2 — Zwangsarbeit
Verbot jeder Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit.
3.6.3 — Vergütung
Einhaltung der Vergütungsstandards gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
3.6.4 — Gewerkschaftsrechte
Achtung des Rechts der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen.
3.6.5 — Nichtdiskriminierung
Nichtdiskriminierende Behandlung aller Mitarbeiter, unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen.
3.7 — Arbeitszeit
Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die maximal zulässigen Arbeitszeiten.
Abschnitt 3.8 / 3.9
Umwelt & Bürgerliches Engagement
Umweltschutz

KBE respektiert die für ihre Unternehmen geltenden Umweltvorschriften und handelt an allen Standorten umweltverantwortlich, im Einklang mit den Grundsätzen der Rio-Erklärung (1992).

Bürgerschaftliches Engagement

KBE trägt zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist, und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten ihrer Mitarbeiter.

Abschnitt 04
Umsetzung & Durchsetzung

KBE unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die in den Leitlinien beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und durchzusetzen.

Definition

Erstellung von Leitlinien und Kernwerten des Unternehmens.

Kommunikation

Verbreitung an alle Mitarbeiter, Lieferanten und Interessengruppen.

Schulung

Sensibilisierungs- und Weiterbildungsprogramme auf allen Ebenen.

Überwachung

Kontinuierliche Überwachung der Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung der Praktiken.

ZVEI

ZVEI-Mitglied

Der ZVEI ist einer der wichtigsten Industrieverbände in Deutschland. Er vertritt die Interessen einer High-Tech-Industrie mit einem sehr breiten und äußerst dynamischen Produktportfolio. Die KBE Elektrotechnik GmbH hält sich an diese Leitlinien.

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Fragen zu unserer Compliance?

Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen zu unseren Leitlinien und CSR-Verpflichtungen zur Verfügung.